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Hinweis zu Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG-Glas)

Ihre erworbene Duschtüre ist eine ESG-Glastür nach DIN EN 12150-2. Dies wird meist auf der Glasscheibe auch mit einem ESG-Logo bestätigt Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG) besteht aus einer einzigen, speziell wärmebehandelten Scheibe. Das Glas wird während der Verarbeitung zu Einscheiben-Sicherheitsglas auf Temperaturen oberhalb seiner Transformationstemperatur erhitzt und danach schlagartig wieder abgekühlt. Dabei kühlen sich die oberflä¬chennahen Zonen des Glases schneller ab als der innere Kern. Trotz Herstellung nach DIN kann es zu minimalsten Verunreinigungen durch Nickelsulfit- Einschlüsse kom¬men. Deren Grösse liegt in der Regel unter 0,2 mm und sind optisch und automatisch beim Herstellprozess absolut nicht erkennbar. Bei Temperaturbelastung können diese Nickel-Sulfid-Einschlüsse ihre Zustandsform ändern und grösser wer¬den. Dies kann zu einem Spannungsanstieg im Glas führen und im Extremfall zu Glasbruch ohne äussere Ein¬wirkung führen. (Spontanglasbruch) Spontanglasbrüche sind selten und nur bei Einscheiben-Sicherheitsglas ESG und ESG-H möglich. Glasbrüche dieser Art können nach vielen Jahren der Herstellung noch auftreten. Nicht alle Spontan-Glasbrüche resultieren auf Nickel-Sulfid-Einschlüsse. Auch falsche Montagearten, lokale Spannungsüberschreitungen und Beschädigungen können bei ESG-Glas zu einem sogenannten Spontan¬bruch führen, wenn auch mit anderer Ursache.

Heisslagerungsprüfung (Heat-Soak-Test, HST) ESG-H–Glas

Zur Vermeidung von Spontanbrüchen kann ESG nach der Herstellung einer teuren und aufwendigen Heissla¬gerung nach DIN 14179 unterzogen werden. (Für hinterlüftete Fassadenplatten als Aussenwandbekleidung wird dies gemacht.) Dabei werden die Scheiben bei einer mittleren Ofentemperatur von 290 °C (± 10 °C) im Ofen gelagert und auf dieser Temperatur gehalten. ESG-Scheiben mit Nickel-Sulfid-Einschlüssen und einem damit erhöhten Bruchrisiko werden durch diese Prüfung bereits vor der Auslieferung mit 95 %iger Sicherheit zerstört und aussortiert. Doch auch mit den modernsten Tests ist es heute noch nicht möglich, derartige Gläser zu 100 % auszusortie¬ren, so dass ein nicht vermeidbares Restrisiko bleibt. Ob Glas nun nach ESG-H getestet wurde oder nicht - Entscheidet sich der Kunde für eine Glastüre, trägt er auch dieses Restrisiko des möglichen, wenn auch seltenen, spontanen Glasbruches selbst. Glasbruch auch infolge eines Spontanbruches stellt keinen Gararantieanspruch dar.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

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